Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Lokalstrom24 · der kara ventures GmbH · Stand: Mai 2026 · Version 1.0
Stand: Mai 2026 · Version 1.0
1. Gegenstand und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der kara ventures GmbH, Friedenstrasse 7, 6004 Luzern (nachfolgend «Anbieterin» oder «Lokalstrom24»), und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kundschaft») im Zusammenhang mit Lokalstrom24 als LEG-Verwalterin sowie der Nutzung der Website lokalstrom24.ch und zugehöriger digitaler Dienste.
Die AGB gelten für Verwalterleistungen (Zuordnung, Abrechnung, Kommunikation), nicht für den Netzanschluss oder den Reststrombezug beim Energieversorger (EVU). Der EVU-Vertrag bleibt ausschliesslich zwischen Kundschaft und EVU.
Für den Stromhandel innerhalb einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) gelten zusätzlich die AGB bzw. das Regelwerk der jeweiligen Gemeinschaft (nachfolgend «Community-AGB»). Bei Widersprüchen gilt für LEG-interne Themen (z. B. LEG-kWh-Preis, Beitritt/Austritt zur LEG) die Community-AGB; für Verwalterleistungen dieser AGB.
Abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Anbieterin deren Geltung ausdrücklich und schriftlich bestätigt hat.
2. Vertragsschluss, Identifikation und Rücktritt
Angebote, Prognosen auf der Website, im Rechner oder im Marketplace sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Modellprognosen sind keine Zusicherungen oder Garantien. Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für Abweichungen zwischen prognostizierten und tatsächlichen Ergebnissen.
Ein unverbindliches Interesse über Formulare begründet noch keinen Verwaltervertrag. Der Vertrag kommt zustande durch schriftlichen Verwaltervertrag bzw. Beitrittsbestätigung der Anbieterin, Registrierung mit Zustimmung zu diesen AGB im Kundenportal (falls bereitgestellt) oder durch Beginn der Verwalterleistungen nach ausdrücklicher Bestätigung.
Als Vertragspartnerin gilt die im Vertrag oder Benutzerkonto als Rechnungskontakt hinterlegte natürliche oder juristische Person. Bei juristischen Personen bestätigt die registrierende Person mit Zustimmung zu den AGB, dass sie zur Vertretung berechtigt ist. Ist die Kundschaft anhand der Kontoangaben nicht eindeutig identifizierbar, gilt die Inhaberin der verknüpften E-Mail-Adresse als Vertragspartnerin. Die Anbieterin kann Identifikationsnachweise verlangen und bis zur Verifikation Zugänge vorläufig sperren.
Die Kundschaft ist verpflichtet, einen korrekten Messpunkt (Zählpunkt) und die für die LEG erforderlichen Daten mitzuteilen. Rechte und Pflichten dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Anbieterin abgetreten werden.
Die Anbieterin kann vom Vertrag zurücktreten oder Leistungen einstellen, wenn die für eine LEG erforderliche Mindestanzahl Teilnehmerinnen nicht erreicht wird, regulatorische oder technische Umsetzung unmöglich wird oder die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts gefährdet ist. Ein Rücktritt aus wichtigem Grund (z. B. schwerwiegende Vertragsverletzung, Zahlungsverzug, Missbrauch) bleibt jederzeit vorbehalten.
3. Leistungen der LEG-Verwalterin
Lokalstrom24 erbringt insbesondere: Zuordnung der Kundschaft zu einer LEG, Koordination mit dem Netzbetreiber/EVU soweit erforderlich, Abrechnung des LEG-Stromanteils, Bereitstellung von Verbrauchs-/Produktionsauswertungen, Kommunikation im Verwalterprozess sowie – je nach Vereinbarung – Nutzung der technischen Plattform LEGManager.
Lokale Elektrizitätsgemeinschaften unterliegen laufenden regulatorischen Anpassungen. Die Anbieterin weist ausdrücklich auf mögliche rechtliche Unsicherheiten hin. Die Nutzung des LEG-Modells erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben auf eigenes Risiko der Kundschaft, soweit gesetzlich zulässig.
Der Marketplace und Community-Profile auf lokalstrom24.ch dienen der Orientierung; verbindliche Preise und Konditionen ergeben sich aus dem Verwaltervertrag und den Community-AGB der gewählten Gemeinschaft.
Die Anbieterin kann Subunternehmer und Dritte (z. B. Messdienst, Hosting) einsetzen. Ein Anspruch auf bestimmte technische Komponenten besteht nicht.
4. Getrennte Abrechnung
Für den in der LEG bezogenen bzw. eingespeisten Strom stellt die Anbieterin eine LEG-Rechnung aus. Für Netznutzung, Reststrombezug, Grundversorgung oder Einspeisung über das öffentliche Netz stellt der EVU die gewohnte Netzrechnung aus – bereits um den in der LEG verrechneten Anteil bereinigt, soweit der EVU dies vorsieht.
Doppelbezug für denselben Energieanteil wird vermieden. Zahlungsfristen und Mahnverfahren ergeben sich aus dem Verwaltervertrag; mangels Regelung sind Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
Bei Zahlungsverzug kann die Anbieterin Verwalterleistungen vorübergehend einschränken, Mahngebühren gemäss Preisanhang belasten und ausserordentlich kündigen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
5. Abrechnung für Bewohnerinnen (Dritte)
Sofern Eigentümerinnen, Verwaltungen oder Betreiberinnen die Anbieterin mit Abrechnungen für Bewohnerinnen beauftragen, stellen diese sicher, dass die erforderlichen Vollmachten und datenschutzrechtlichen Freigaben vorliegen.
Bewohnerinnen erhalten – je nach Setup – individuelle Zugänge zur Plattform oder Einsicht per PDF. Für Endnutzerinnen gelten die Datenschutzhinweise unter /datenschutz sowie allfällige separate Hinweise der Community.
6. Nutzung Website und Portal
- Jeder Benutzerzugang ist personenbezogen; Weitergabe von Zugangsdaten ist untersagt.
- Die Plattform darf nicht zur Störung, Überlastung oder Manipulation von Daten, Systemen oder Schnittstellen genutzt werden.
- Bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung kann die Anbieterin Zugänge sperren, Daten sichern und rechtliche Schritte einleiten. Entstehende Kosten kann die Kundschaft tragen, soweit gesetzlich zulässig.
7. Verfügbarkeit und Haftung
Die Anbieterin bemüht sich um hohe Verfügbarkeit, kann jedoch Wartungsfenster, Anpassungen und Weiterentwicklungen vornehmen. Funktionen können geändert oder eingestellt werden, soweit dies für die Kundschaft zumutbar ist.
Die Anbieterin haftet ausschliesslich für direkte Schäden infolge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Reputationsschäden oder Schäden durch Drittanbieter (insbesondere EVU, Messstellen, Regulierung) ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Die Haftungssumme ist auf das Fünffache der im Vorjahr von der Kundschaft an die Anbieterin bezahlten Verwalterentgelte begrenzt, sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht.
Die Anbieterin erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung.
8. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung unter /datenschutz. Soweit die Anbieterin Daten im Auftrag von Community-Betreibern oder Verwaltungen bearbeitet, kann sie als Auftragsverarbeiterin im Sinne des Schweizer Datenschutzgesetzes handeln.
9. Preise und Anpassungen
Der Preis für LEG-Strom (Rp./kWh oder CHF/kWh) ergibt sich aus dem Verwaltervertrag und den Community-AGB der jeweiligen Gemeinschaft, nicht aus unverbindlichen Angaben auf der Website.
Verwalterentgelte, Gebühren und Zusatzleistungen ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung bzw. dem Preisanhang (Abschnitt 11). Preise verstehen sich exkl. MwSt., sofern nicht anders angegeben.
Die Anbieterin kann Verwalterentgelte mit einer Frist von 30 Tagen auf den nächsten Monatsbeginn anpassen. Änderungen werden elektronisch oder im Portal mitgeteilt. Widerspricht die Kundschaft nicht innert der Frist, gelten die Änderungen als akzeptiert, soweit gesetzlich zulässig.
10. Widerruf, Laufzeit und Kündigung
Sofern und soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucherinnen gilt, kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss in Textform widerrufen werden. Bereits erbrachte Leistungen sind nach den gesetzlichen Regeln zu vergüten.
Die Vertragsdauer und ordentliche Kündigungsfrist ergeben sich aus dem Verwaltervertrag; mangels Regelung gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalenderquartals.
Wiederkehrende Leistungen verlängern sich automatisch, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Bei Insolvenz oder Liquidation der Anbieterin können laufende Verträge fristlos gekündigt werden. Bei schwerwiegender Vertragsverletzung ist eine fristlose Kündigung möglich; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
11. Anhang: Preisliste (Zusatzleistungen)
Zusätzliche Leistungen ausserhalb des vereinbarten Verwalterpakets werden gemäss folgender Preisliste verrechnet, sofern nicht individuell anders vereinbart:
| Versand von Rechnungen per E-Mail oder eBill | CHF 1.00 / Sendung |
| Postversand von Rechnungen | CHF 2.00 / Sendung |
| Postversand von Zahlungserinnerungen | CHF 8.00 / Sendung |
Preisanpassungen bleiben vorbehalten. Massgeblich ist die zum Zeitpunkt der Leistung gültige Fassung.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Änderungen der AGB
- Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 6004 Luzern, Schweiz.
- Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ausschliesslicher Gerichtsstand ist 6004 Luzern, soweit gesetzlich zulässig.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Die Anbieterin kann diese AGB mit einer Frist von 30 Tagen vor Inkrafttreten elektronisch bekannt geben. Widerspricht die Kundschaft nicht innert dieser Frist, gelten die Änderungen als akzeptiert, soweit gesetzlich zulässig. Im Falle eines Widerspruchs kann die Anbieterin das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB, zur Vertragserfüllung oder zur Verarbeitung personenbezogener Daten wenden Sie sich an:
kara ventures GmbH
Friedenstrasse 7
6004 Luzern
Schweiz
E-Mail: info@lokalstrom24.ch