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Praxis
Aktualisiert am ca. 8 Min.Lokalstrom als Mieter:in: LEG-Teilnahme in der Schweiz
Lokalstrom als Mieter:in: LEG beitreten, regionaler Solarstrom, Smart Meter — Voraussetzungen und Ablauf in der Schweiz. Unverbindlich prüfen.
In Kürze
- Ja: Als Mieter:in können Sie an einer LEG teilnehmen und vom günstigen, ökologischen Lokalstrom profitieren.
- Voraussetzung: LEG in Ihrer Gemeinde, freie Produktionskapazität, passende Anschlussleistung und Netztopologie.
- Ohne Smart Meter: Netzbetreiber muss ihn innert 90 Tagen nachrüsten — Teilnahme meist ab 90 Tagen plus Start zum 1. des Folgemonats.
«Ich wohne zur Miete — kann ich trotzdem Lokalstrom nutzen?» Diese Frage stellen uns viele Haushalte. Die klare Antwort: Ja. Als Mieter:in können Sie an einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) teilnehmen und vom günstigen, ökologischen Solarstrom profitieren — wie jede andere Verbraucherin auch. Entscheidend sind nicht Eigentum oder Miete, sondern ob in Ihrer Gemeinde die richtigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Dieser Praxisartikel erklärt, was das bedeutet, welche Rolle Vermieterin und Netzbetreiber spielen und wie lange es bis zur Teilnahme dauern kann.
Grundlagen: Was ist Lokalstrom? · Rechtlicher Rahmen: LEG einfach erklärt.
Was Sie als Mieter:in gewinnen
- Günstiger lokaler Anteil — in vielen LEGs günstiger als reiner Netzbezug (siehe Potenzialcheck)
- Ökologischer Nutzen — Solarstrom aus der Region statt anonymem Grossmarkt
- Keine eigene PV-Anlage nötig — Sie beziehen Strom von Produzentinnen in der Gemeinschaft
- Transparenz auf der Rechnung — lokaler Anteil ist ausgewiesen
Merke
Mieterinnen sind keine «Zweitklasse-Teilnehmerinnen». Technisch und wirtschaftlich sind Sie Teilnehmerin wie eine Eigentümerin — vorausgesetzt, die LEG und das Netz in Ihrer Gemeinde erlauben es.
Voraussetzungen: LEG, Produktion und Netz
Damit Sie als Mieter:in teilnehmen können, müssen mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:
1. Eine LEG in Ihrer Gemeinde
Es braucht eine aktive oder aufnahmbereite LEG, an der Sie in Ihrer Gemeinde teilnehmen können. Ohne passende Gemeinschaft vor Ort gibt es nichts, dem Sie beitreten können — prüfen Sie die Gemeinschaftenkarte oder hinterlegen Sie Ihre PLZ für Benachrichtigungen.
2. Genügend Produktionskapazität
Die LEG braucht ausreichend Solarstrom von Produzentinnen — also PV-Anlagen, die noch Kapazität für zusätzliche Teilnehmerinnen haben. Ist die Gemeinschaft «voll», nimmt sie vorübergehend keine neuen Mitglieder auf. lokalstrom24.ch sagt Ihnen, ob noch Platz ist.
3. Anschlussleistung und Netztopologie
Technisch muss Ihr Anschluss zur LEG passen:
- Die Anschlussleistung Ihrer Wohnung muss zur Gemeinschaft passen (lokalstrom24.ch und der Netzbetreiber prüfen das).
- Die Netztopologie muss es erlauben — vereinfacht gesagt: Ihre Wohnung muss innerhalb der Gemeindegrenze (bzw. des für die LEG relevanten Netzgebiets) liegen, das die Gemeinschaft abdeckt. Das ist keine «Willkür», sondern eine technische Grenze, die der Netzbetreiber kennt.
Info
Sie müssen Netztopologie nicht selbst berechnen. Nach Ihrer Anmeldung klären lokalstrom24.ch und der Netzbetreiber, ob Ihr Zählpunkt in die LEG passt.
4. Eigener Zählpunkt und Mitwirkung der Liegenschaft
Ihre Wohnung braucht einen eigenen Stromzähler (Zählpunkt). In älteren Häusern mit Sammelzählern muss zuerst aufgeteilt werden — das läuft über Verwaltung und Netzbetreiber.
Die Vermieterin oder Verwaltung muss die Liegenschaft in die LEG einbeziehen lassen (Verträge, Gebäude). Als Mieterin können Sie den Prozess anstossen — die formale Mitwirkung der Eigentümerin bleibt aber wichtig.
Checkliste
LEG auf der Karte in Ihrer Gemeinde · Freie Kapazität bei lokalstrom24.ch angefragt · Zählpunkt-Nummer von der Stromrechnung · Gespräch mit Verwaltung geplant · Interesse unverbindlich melden
Anmeldung, Smart Meter und Starttermin
Sind LEG, Produktion und Netz geklärt, melden Sie sich unverbindlich an — lokalstrom24.ch begleitet Sie bis zum Vertrag. Ein weiterer Schritt betrifft die Messtechnik:
Smart Meter innert 90 Tagen
Falls an Ihrem Zählpunkt noch kein Smart Meter verbaut ist, muss der Netzbetreiber sicherstellen, dass er innert 90 Tagen nachgerüstet wird. Ohne Smart Meter ist die feine Abrechnung des lokalen Anteils in der LEG nicht möglich.
Wann startet die Teilnahme?
Üblicherweise gilt: Nach Ablauf der 90 Tage für den Smart Meter plus die Tage bis zum 1. des Folgemonats — dann startet die Teilnahme und die Abrechnung des lokalen Anteils. Beispiel: Smart Meter im Juni eingebaut → Start oft zum 1. August (konkretes Datum nennt Ihnen lokalstrom24.ch).
Merke
Die 90-Tage-Frist und der Monatsstart sind der übliche Rahmen in der Schweiz — Ihre LEG kann im Einzelfall leicht abweichen. Details: Von Interesse bis Start.
Gespräch mit Vermieterin oder Verwaltung — so bereiten Sie sich vor
- Zeigen Sie die Gemeinschaftenkarte — gibt es bereits eine Initiative?
- Nutzen Sie den Potenzialcheck — unverbindliche Zahlen statt Bauchgefühl
- Erklären Sie: Kein Wechsel des Netzanschlusses nötig — zwei Rechnungen (LEG von lokalstrom24.ch, Netz vom EVU), siehe Zwei Rechnungen
- Bieten Sie an, unverbindlich Interesse zu melden — lokalstrom24.ch antwortet fachlich
Beispiel
Eine Mieterin in Bern schickt der Verwaltung den Link zur lokalen Gemeinschaft, den Auszug aus dem Potenzialcheck und die FAQ. Die Verwaltung leitet an die Eigentümergemeinschaft weiter — ohne dass die Mieterin Verträge mit dem Netzbetreiber verhandelt.
Checkliste
Zählpunkt-Nummer von der letzten Stromrechnung · Name der Verwaltung · PLZ und Gemeinde · Link zur Gemeinschaft auf Lokalstrom24 · optional: Ausdruck oder Screenshot Potenzialcheck · Termin für kurzes Gespräch (15 Minuten)
Typische Szenarien
Mehrfamilienhaus mit PV auf dem Dach
Oft läuft bereits ein ZEV — dann beziehen Sie eventuell schon lokalen Gebäude-Strom. Eine zusätzliche LEG im Quartier ist ein anderes Modell; beides kann parallel diskutiert werden, muss aber zur Liegenschaft passen.
Wohnung ohne PV, aber LEG in der Nachbarschaft
Ideal für Teilnehmerinnen: Sie schliessen bei lokalstrom24.ch an, Vermieterin stimmt Liegenschafts-Einbezug zu.
Noch keine Gemeinschaft
Hinterlassen Sie Ihre PLZ. Wenn genug Interesse da ist, entstehen manchmal neue Initiativen — Ihre Anfrage zählt.
Kosten, Vertrag, Kündigung — was Mieterinnen wissen sollten
- Der Lokalstrom-Vertrag läuft zwischen Ihnen und lokalstrom24.ch — nicht «automatisch» über die Miete
- Kündigungsfristen und Mindestlaufzeit stehen im Vertrag — lesen Sie diese vor Unterschrift
- Der Potenzialcheck ist keine Preisgarantie — nur Orientierung
Ausführlich für Verbraucherinnen: Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Ablauf: So funktioniert's.
Was Vermieterinnen gewinnen können
- Image und Werbewert — nachhaltige Liegenschaft
- Bessere Auslastung von PV auf dem Dach, wenn Produzentinnen in der LEG sind
- Wenig operativer Aufwand — lokalstrom24.ch übernimmt als LEG-Verwalter Zuordnung und Abrechnung
Info
Manche Gemeinden und Kantone fördern LEG-Projekte. lokalstrom24.ch weiss im Einzelfall, ob Fördergelder relevant sind.
Luzern und andere Pilotregionen
Im Raum Luzern läuft ein etablierter Pilot mit regionalen Partnern. Auch wenn Sie nicht in Luzern wohnen, lohnt ein Blick auf die Erfahrungen: Lokalstrom Luzern. Für Ihre Region: Gemeinschaften finden.
Ihre nächsten Schritte
- Karte prüfen
- Potenzialcheck — optional für das Gespräch mit der Verwaltung
- Unverbindlich Interesse melden
- Bei offenen Fragen: FAQ oder Artikel LEG einfach erklärt
Rechte und Pflichten — kurz für Mieterinnen
- Sie bleiben Vertragspartnerin bei lokalstrom24.ch (nicht die Vermieterin)
- Die Miete und der Lokalstrom-Vertrag sind rechtlich getrennt — klären Sie Nebenkosten, falls die Verwaltung Strom umlegt
- Kündigung erfolgt nach den Bedingungen im Lokalstrom-Vertrag; die Miete ist davon unabhängig
Wenn die Verwaltung skeptisch ist, verweisen Sie auf So funktioniert's und Zwei Rechnungen — lokalstrom24.ch trägt den administrativen Aufwand als LEG-Verwalter.
Wenn die Vermieterin «Nein» sagt
Ein Nein ist nicht das Ende: Manchmal fehlt Information, manchmal ein anderer Zeitpunkt (Sanierung, Zählerumbau). Fragen Sie nach dem konkreten Grund. Alternativen:
- PLZ-Benachrichtigung — für künftige Gemeinschaften
- Nachbarschaft oder Mieterverein informieren — gemeinsame Nachfrage wirkt stärker
- Bei geplantem ZEV im Haus: prüfen, ob Sie bereits lokalen Gebäude-Strom nutzen können
Merke
Höflich, sachlich, mit Zahlen aus dem Potenzialcheck — das überzeugt eher als moralischer Druck.
Stockwerkeigentum und Mehrparteienhäuser
In vielen Stockwerkeigentums-Anlagen entscheidet die Versammlung oder die Verwaltung über gemeinsame Massnahmen. Als Mieterin in einem einzelnen Stockwerk können Sie trotzdem Teilnehmerin sein — wenn Ihr Zählpunkt separat ist. In manchen Häusern wird zuerst ein ZEV für das ganze Gebäude diskutiert; parallel kann eine LEG im Quartier interessant sein. Beides schliesst sich nicht grundsätzlich aus — die Verwaltung kennt den Stand.
E-Auto und Wärmepumpe als Mieterin
Hoher Stromverbrauch macht Lokalstrom rechnerisch interessanter — aber auch abhängiger von der verfügbaren Erzeugung in der Gemeinschaft. Nutzen Sie den Potenzialcheck mit realistischem Verbrauch (inkl. Ladestation, falls schon vorhanden). lokalstrom24.ch sagt, welcher lokale Anteil machbar ist.
Beispiel
Zwei Mieterinnen in Bern teilen sich die Recherche — eine spricht die Verwaltung an, die andere meldet Interesse. lokalstrom24.ch führt ein Webinar für die Eigentümergemeinschaft — und erleichtert so die Zustimmung.
Kommunikation mit Mitmieterinnen
Wenn mehrere Parteien im Haus mitmachen wollen, wirkt die Verwaltung oft kooperativer. Tauschen Sie sich im Treppenhaus oder über die Hauschat-Gruppe aus — ohne Druck, aber mit gemeinsamer PLZ-Meldung auf Lokalstrom24.
Wer Für Teilnehmerinnen liest, erkennt: Der Weg ist derselbe wie für Eigentümerinnen — nur die Abstimmung mit der Liegenschaft kommt früher. Nehmen Sie sich Zeit dafür; es lohnt sich.
Lokalstrom als Mieterin ist kein Sonderfall, sondern normale LEG-Teilnahme — wenn Gemeinde, Produktion und Netz stimmen. Mit guter Vorbereitung, Abstimmung mit der Verwaltung und unverbindlicher Anfrage schaffen Sie Klarheit, ohne Risiko.
Nächste Schritte
Häufige Fragen zu diesem Thema
- Kann ich als Mieter:in wirklich an einer LEG teilnehmen?
- Ja. Wenn in Ihrer Gemeinde eine LEG existiert, an der Sie teilnehmen können, genügend Produktionskapazität von Produzentinnen vorhanden ist und Anschlussleistung sowie Netztopologie (vereinfacht: innerhalb der relevanten Gemeindegrenze) passen, können Sie sich anmelden. Sie profitieren wie jede andere Teilnehmerin vom günstigeren, regionalen Solarstrom-Anteil — unabhängig davon, ob Sie Eigentümerin sind.
- Brauche ich die Zustimmung meiner Vermieterin?
- In der Praxis ja: Die Liegenschaft muss in die LEG einbezogen werden können (eigener Zählpunkt, Verträge). Die Vermieterin oder Verwaltung muss mitspielen — auch wenn Sie als Mieterin den Vertrag mit lokalstrom24.ch schliessen. Ein sachliches Gespräch mit Karte und Potenzialcheck hilft oft.
- Wie lange dauert LEG-Beitritt mit Smart Meter?
- Fehlt noch ein Smart Meter, muss der Netzbetreiber sicherstellen, dass er innert 90 Tagen nachgerüstet wird. Üblicherweise ist die Teilnahme danach möglich — plus die Tage bis zum 1. des Folgemonats als üblicher Starttermin. lokalstrom24.ch nennt Ihnen das konkrete Datum.
- Was, wenn im Haus schon ein ZEV existiert?
- Dann nutzen Sie möglicherweise bereits lokalen Strom aus dem Gebäude — aber unter anderen Regeln als bei einer quartiersweiten LEG. Fragen Sie die Verwaltung, ob ein ZEV oder vZEV aktiv ist. Für eine LEG ausserhalb des Gebäudes brauchen Sie weiterhin Zustimmung und einen eigenen Zählpunkt für Ihre Wohnung.
- Kann die Vermieterin die Stromkosten einfach umlegen?
- Die LEG-Rechnung für den lokalen Anteil erhalten Sie von lokalstrom24.ch; die Netzrechnung vom Energieversorger. Ob und wie Nebenkosten oder Mietzins angepasst werden, ist Vertrauenssache zwischen Ihnen und der Vermieterin — rechtlich separat vom Lokalstrom-Vertrag. Klären Sie das schriftlich, wenn nötig.
- Was kostet mich die Anfrage auf Lokalstrom24?
- Nichts. Interesse melden, Karte nutzen und Potenzialcheck sind unverbindlich. Erst wenn Sie einem Vertrag mit lokalstrom24.ch zustimmen, entstehen verbindliche Konditionen.